Kursanmeldung
Ihre Kursanmeldung, telefonisch wie auch per Email ist verbindlich.
Die Kursplätze werden a) in der Reihenfolge der Anmeldungen und b) vorrangig Kindern, welche bereits bei den Wellebrechern schwimmen vergeben.
Die Kurskosten sind mit der Bestätigung fällig und vor Kursbeginn per Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Es werden weder Kursgelder rückerstattet, noch Kompensation für versäumte Lektionen Ihrerseits angeboten. Kurzfristige Annulationen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt:
bis 14 Tage vor Kursbeginn: 30%
bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50%
spätere oder gar keine Abmeldung: 100% des Kursgeldes
Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.
Absenzen
Eine versäumte Lektion kann nicht nachgeholt werden. Ausnahme: kann der Schwimmunterricht wegen längerem Ausfall durch Krankheit oder Unfall nicht besucht werden, kann unter Vorweisung des Arztzeugnisses der Kurs später nachgeholt werden. Diese Kompensation muss auf jeden Fall mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden.
Bei Krankheit oder Abwesenheit der Kursleitung kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen LeiterIn vertreten werden oder die Lektion kann nach Ablauf des regulären Kurses angehängt werden.
Sicherheit
Für die Sicherheit der Kinder, welche sich ausserhalb des Schwimmbeckens aufhalten, trägt die erwachsene Begleitperson die volle Verantwortung.
Es dürfen sich keine weiteren Kinder im Wasser aufhalten.
Der Hallenbadboden ist sehr gefährlich! Durch die permanente Nässe ist er rutschig. Bitte gehen Sie langsam und achten Sie auf Ihre Kinder.
Gesundheit
Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Ihr Kind gesund ist.
Schwimmverbot gilt bei: Augen- und Ohrenentzündungen, ansteckende Krankheiten, Durchfall, Läuse, Fieber,
Fusspilz und nach Impfungen mit Lebendwirkstoff. Abzuklären sind Paukenröhrchen, abklingende Ohrenentzündungen. Kinder mit Warzen können saubere Socken zum Schwimmen tragen.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall versichert sein. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder bei Sachschaden.
Das Hallenbad darf nicht in Strassenkleidung betreten werden.
Hygiene
Gründliches Duschen vor dem Schwimmen ist obligatorisch.
Esswaren oder Getränke – ausser Wasser – sind im Hallenbad wie auch in der Garderobe verboten.
Fotografieren und Filmen
Schwimmsport Schweiz untersagt das Filmen und Fotografieren wegen möglichem Missbrauch im Internet. Nach Absprache der Kursleitung und den anderen Kursteilnehmern, kann die eigene Familie kurz fotografiert werden. Filmen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Die Kursleitung bittet Sie darum, Fotowettbewerbe der Schwimmschule Wellebrecher und Aufnahmen, welche zur Korrektur des Schwimmstiles (Spezialkurse, Privatkurse) dienen.
Diverses
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Muri, 27.9.2011